Hier das Beispiel:
- Alle Stimmen für eine Partei werden zusammengezählt. Daraus ergibt sich die Zahl der Sitze. Die Linke hatte in Bremen-Stadt Anspruch auf sieben Sitze.
- Je nach der Anzahl der Listen- und Personenstimmen werden der Partei Sitze über die Listen- bzw. Personenstimme zugeordnet. Bei der Linken wurden fünf Sitze über Listen- und zwei Sitze über Personenstimmen verteilt.
- Im Ergebnis erhalten die Kandidat/innen Vogt (Platz 1) und Tuncel (Platz 4) einen Sitz aufgrund ihrer Personenstimmen, die Kandidat/innen Rupp (2), Bernhard (3), Strunge (5), Erlanson (6) und Krohne (7) erhalten einen Sitz aufgrund ihres Listenplatzes.
Die Kandidatin Leonidakis (9) mit 3.369 Stimmen geht leer aus, die Kandidatin Bernhard mit 1.050 Stimmen erhält einen Sitz. Das ist weder transparent noch einfach. Die meisten Leser/innen werden dieses Verfahren zu Recht wieder vergessen.
Das Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" schlägt dem gegenüber vor, dass die Listenstimmen gleichmäßig auf die Kandidat/innen verteilt werden. Dann werden die Personenstimmen hinzugezählt. Es sind die Kandidat/innen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei der Linken 2015 hätte Leonidakis einen Sitz erhalten, Bernhard wäre leer ausgegangen. Alle andere Kandidat/innen behalten ihren Sitz.
Der Hinweis auf USA und Brasilien ist irreführend. Denn hier geht es um die Wahl eines Amtes. Tatsächlich kann hier eine starke Polarisierung mit möglichen Fehlentwicklungen entstehen, wie zuletzt in Brasilien gesehen.
Mehr Demokratie behält in Bremen und Bremerhaven die Verhältniswahl bei. Die Parteien bestimmen nach wie vor, wer zur Wahl steht. Die Partei stellt auf, der Wähler wählt aus. Innerhalb einer Liste entsteht Konkurrenz. Das ist gewollt. Es werden aber mehrere Kandidat/innen gewählt. Die Polarisierung ist gegeben, wenn nur einer gewählt werden kann.
Schließlich zu dem Slogan „Menschen wählen statt Listen“: Das von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz führt dazu, dass über 90 Prozent der vorderen Listenplätze bestätigt werden. Der Vorschlag des Volksbegehrens führt dazu, dass knapp 70 Prozent der vorderen Listenplätze bestätigt werden. Bei dem Vorschlag des Volksbegehrens verändern die Wähler/innen die Liste, beim aktuellen Gesetz bestätigen die Wähler/innen die Liste. Darum stehen beim Volksbegehren die Personen (Menschen) und beim aktuellen Gesetz die Listen im Vordergrund.